Das Gesellschaftsrecht stellt den größten Bereich unserer Rechtsberatung dar. Unsere Rechtsanwälte beherrschen das gesamte Spektrum. Von Gesellschaften bürgerlichen Rechts über Personenhandelsgesellschaften, GmbHs und Aktiengesellschaften bis zu Stiftungen und Trusts. Corporate Governance und Übernahmegesetz sind weitere Themen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- oder Hauptversammlungen (legal back office).
Selbstverständlich sind unsere Rechtsanwälte erfahrene Experten im Umwandlungsrecht und verstehen sich als Umsetzungsberater. Die Umwandlung ist für sie erst abgeschlossen, wenn die Handelsregistereintragung erfolgt und Ihr neues Geschäftspapier gedruckt ist. Aber Recht ist nicht alles. Deshalb arbeiten unsere Gesellschaftsrechtler immer im Team mit Steuer- und Bilanzspezialisten. Denn ganzheitliche Lösungen sind das Ziel!
RICHTER ist im Juve-Handbuch 2009/2010 als eine der führenden Kanzleien in Deutschland gelistet. Die Kanzlei wird z.B. im Gesellschaftsrecht auf einem geteilten Platz 40 bundesweit geführt.
RICHTER wurde 2009 in das Verzeichnis BestLawyers Germany – das unter Fachleuten weltweit maßgebliche Verzeichnis herausragender Juristen – in den Kategorien „Insolvency and Reorganization“ und „Corporate“ aufgenommen.
Zudem wird RICHTER im internationalen Ranking LEGAL 500 EMEA auf einem geteilten 12. Platz im Beratungsbereich Steuerrecht in Deutschland gelistet.